Sitzzuteilungsverfahren nach d'Hondt

Hier wird das sogenannte Divisorverfahren beschrieben. Alle anderen Verfahren (z.B. das Höchstzahlverfahren) führen zu gleichen Ergebnissen.

  1. Die Stimmen der Parteien werden durch einen geeigneten Divisor (`("Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Zweitstimmen")/("Gesamtzahl der Sitze")`) dividiert, das Ergebnis wird abgerundet.
  2. Wenn die so erzielte Sitzezahl nicht mit Gesamtsitzezahl übereinstimmt, wird der Divisor so geändert, dass die Gesamtsitzezahl erreicht wird.

    Quelle: https://www.bundeswahlleiter.dhttps://www.wahlrecht.de/verfahren/dhondt.html