Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer

  1. Schritt: Die Stimmen der Parteien werden durch die Gesamtstimmenzahl aller zum Landtag zugelassenen Parteien (ohne ungültige Stimmen und Enthaltungen) dividiert und mit der Gesamtsitzzahl multipliziert (=Hare-Quote). Der abgerundete Teil der Quote wird als Sitzzahl direkt zugeteilt.
  2. Schritt: Die Restsitze werden in der Reihenfolge der größten Nachkommateile der Quoten den Parteien zugeteilt..

    Quelle: https://www.wahlrecht.de/landtage/hessen.htm